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FÖRDERKREIS KIEDRICHER GESCHICHTS- UND KULTURZEUGEN e.V.
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Die Reihenfolge der erhaltenen Siegel von Kiedrich ist nach Renkhoff:

 

I. Gerichtssiegel um 1420
Dm 33 mm. Im Schild rechts ein Turm mit 3 Helmen, links senkrecht stehend das kreuzverbundene Doppelrad. Das Ganze in einem Dreipaß, dessen Zwickel in Kreuzblumen enden. Das Siegelfeld mit Sternchen bestreut. Umschrift: sigillum iudicii in kiderich = Siegel des Gerichts in Kiedrich (gotische Minuskeln). Abdrücke: 1429-1580 Juni 8.
II. Gerichtssiegel von 1581.
Dm 32 mm. Wie I, ohne Sternchen.
Umschrift: SIGILLVM• IVDICII• IN• KIDERICH- 1581 • (Renaissance-Capitalis).
Abdrücke: 1591-1622
III. Gemeindesiegel von 1641
Dm 34 mm. Wie II, ohne Dreipaß.
Umschrift: SIGILLVM • REIPVB:KIDERACENSIS • 1641
Abdrücke: 1654-1683.
IV. Gerichtssiegel von 1695.
Dm 33 mm. Wie III, doch Stellung der beiden Wappenzeichen gegeneinander vertauscht.
Umschrift: SIGILLVM • JVDICII • KITRICEN-SIS 1695 = Siegel des Kiedricher Gerichts.
Abdrücke: 1733-1798.
V. Siegel von Mitte d. 17. Jh.
11 x 12 mm. In achteckigem Feld ohne Umschrift, rechts die beiden Räder senkrecht gestellt und getrennt  durch   einen   schwebenden  Balken, links der Turm. Abdrücke: 1666-1794. Schlag-Stempel im HHStAW.

 

VI. Kleines Siegel von 1735
23 x 22 mm. In ovalem Feld rechts und links wie bei V. Umschrift: • SIGILL : KIDERAC : 1735 Abdrücke: 1782-1802.
Schlag-Stempel im HHStAW.Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHStAW) 3006 XV 16

Foto: Hauptstaatsarchiv,
VII. Gemeindesiegel der nass. Zeit.
Im Schild der mit Zinnen bekrönte Turm.
VIII. Gemeindesiegel der preuß. Zeit.
Wie VII.
Umschrift: KÖNIGREICH PREUSSEN • RHEINGAUKREIS • GEM.KIEDRICH. Schlag-Stempel Rathaus Kiedrich.
IX. Modernes Gemeindesiegel.

Im Schild rechts das kreuz-verbundene Doppelrad, links auf einem Fels der Turm.
Von den Siegeln aus der Mainzischen Zeit führen drei die Gerichtsumschrift  (I, II, IV). Das Siegel III trägt die stolze Umschrift: SIGILLVM REIPVB(LICAE) KIDERACENSIS 1641. Res publica (davon kommt unser Wort Republik) ist zunächst das Gemeinwesen, aber schon früh die Bezeichnung für den Staat. Bekannt ist Ciceros berühmte Mahnung: „Videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat" (Die Konsuln mögen darauf achten, daß in keiner Hinsicht der Staat Schaden leide!). Da „consul" in den nachmittelalterlichen Urkunden auch für Ratsherr steht (wie „praetor" für Oberschultheiß), ist also mit der Siegelumschrift von 1641 wohl der Rat gemeint. Und so dürfte auch das Siegel VI mit der Umschrift: SIGILL(VM) KIDERAC(ENSE) (Kiedricher Siegel) 1735 ein Ratssiegel sein. Diese Vermutung scheint sich zu bestätigen im Verkaufsakt der Gemeindeschmiede vom 1. Februar 1673. Verkäufer sind zwar Schultheiß, Gericht und Rat; gesiegelt wird aber nur „mit unserem geringeren Rahtßsiegel".

Dass die Nassauische Landesregierung nach 1803 nichts Eiligeres zu tun hatte, als die Mainzer Räder aus den Siegeln zu entfernen, worin ihm Preußen nach 1866 nicht nachstand (Siegel VII und VIII), war und blieb der vergebliche Versuch, Geschichte zu korrigieren und die Verbundenheit von Rheingau und Mainz auszulöschen.

Renkhoff betont, dass sich Kiedrich schon früh von seiner Muttergemeinde Eltville trennt und zu Anfang des 13. Jahrhunderts ein eigenes Gericht hat. In der Tat wird 1260 coram sculteto et scabinis ville Kederche (vor Schultheiß und Schöffen des Dorfes Kiedrich) ein Tauschgeschäft geschlossen. Dann trat als Organ der gemeindlichen Vertretung und Selbstverwaltung im 14. Jahrhundert neben die Schöffen, aber auch unter dem Schultheißen, der Rat. Anfangs hießen seine Mitglieder oft Geschworene, darunter die jährlich neu zu wählenden Bürgermeister, die das Siegel führten und Gemeinderechner waren. Ihre erste Aufgabe war die Festsetzung und Verwaltung der „Bede", einer ursprünglich landesherrlichen Grundsteuer. So schreibt die Frühmeßurkunde von 1382: „die guden lüde die da wonhafft syn zu kederich myt dem Schultheißen mit den Scheffen und myt den gesworn die zu zyden ubir die bede gen".
Hier werden klar die beiden Gremien, das Gericht (die Schöffen) und der Rat (die Geschworenen) unter dem Schultheißen genannt. Auch bei der Neudotation der Michaelskapelle am 6. Januar 1445 siegeln Schultheiß, Schöffen und der ganze Rat.

Neben Rat und Gericht existierte das Heimgerede oder Haingericht als Verwaltungsorgan und Gericht über die Mark: „Wald, Weide, Wasser, Weg und Steg". Ursprünglich war es die genossenschaftliche, von Adel und Bürgern getragene Regelung aller öffentlichen Belange. Darüber ist von Dr. W. Dertz [14]hinreichend berichtet in „1000 Jahre Kiedrich" auf Seite 136. Siegel und Wappen Kiedrichs zeigen das Mainzer Doppelrad und den Turm, den Bergfried der Burg Scharfenstein. Daß den Kiedrichern das immer bewußt war, bestätigt ein Schreiben von Schultheiß und Rat an den Rheingauer Landschreiber vom 3. Nov. 1686, worin es heißt, daß der „Scharpfenstein oder Thurm diesem Flecken von viel hundert Jahren hero (wie dan an uralten gebäwen undt Gemarcksteinen genugsam zu sehen) in ihrem Wappen undt Gerichtssigill allezeit geführt undt biß dato (wie beygetruckt zu sehen) noch würcklich führen thut".

Gleichwohl schreibt Zaun [62], es sei doch eher das Kiedricher Bollwerk innerhalb des Rheingauer Gebücks, das im Kiedricher Wappen glänze, und folgt damit Helwich, der auch den Turm vom Bollwerk bei Hausen (ex ag[g]ere prope Hausen) herleitete. Diese Version taucht immer einmal wieder auf. Das Bollwerk bestand jedoch nach der Kiedricher Waldkarte von 1770 aus einem breiten Turm mit Tordurchfahrt für den Fahrweg und seitlichen Anbauten, ähnlich der noch erhaltenen Mapper Schanze von 1494. Um diese Zeit dürfte auch das Kiedricher Bollwerk gebaut worden sein; damals war aber das Wappen mit dem Turm schon rund 100 Jahre im Gebrauch (siehe unten).

Außerdem weist der Turm im Wappen alle Merkmale eines Bergfriedes auf, besonders mit dem Einstieg in etwa 1/3 seiner Höhe keinesfalls aber eine Tordurchfahrt. Die Bedachung besteht aus einem zentralen Turmhelm, begleitet von wahrscheinlich vier ebenfalls bedachten Seitentürmchen, wie es bei Bergfrieden nicht gerade selten ist. So erscheint er in der Rheinkarte von 1573 und noch 200 Jahre später in der o. g. Waldkarte. Nach neuesten Forschungen mithilfe der Dendrochronologie (Bestimmung der Jahresringe des verwendeten Bauholzes) ist der Baubeginn des Turmes nach 1150 anzusetzen und nicht erst um 1215, wie noch überall zu lesen ist. Damit wurde Zaun's Ansicht bestätigt, der sich mit seiner Datierung (um 1160-90) auf einen Canonicus des Mainzer Domes stützte namens Walterus de Scharpinstein, genannt 1191.
Ursprünglich war wohl der Turm das alleinige Wappenzeichen der Gemeinde; so weisen es noch die älteren Grenzsteine aus.  Auch auf der Rotguß-Vase im Rathaus findet sich nur der Turm eingeritzt mit der begleitenden Jahreszahl 1489; desgleichen im Deckel der eisenbeschlagenen hölzernen Truhe im Chor der Kirche. Dabei handelt es sich wohl um die 1533-38 erwähnte Baukiste = Kirchenkasse. Im Gerichtsbuch findet sich darüber der interessante Eintrag: „Dem vff der kysten Item die Bawmeister (= Kirchenrechner) gehen dem, so in der sacristey vff der Bawkysten sitzt, die zwo kyrbe (= die zwei Kirchweihen auf St. Valentin und im August) XVIII albos" (= 18 Weißpfennige).

Laut Bodmann führte schon 1391 ein „Dilo de Kederich" den Turm mit Zinnen und ohne Räder, aber mit seinem persönlichen Emblem, einem Adler, im Wappenschild.
 
Siegel von 1391 ohne Mainzer Räder.
F.J. Bodmann, Rheingauische Alterthümer,
Mainz 1819.
Tafel I, 23.
In der Anordnung der Wappensymbole gilt die heraldisch rechte Seite — vom Beschauer aus links — als die vornehmere. Nichts lag also näher, als dem Turm, dem eigentlichen Zeichen der Gemeinde, diese Seite einzuräumen. So zeigen es denn auch die Siegel I (1420), II (1581), III (1641) und die Wappentafel am Rathaus (1586). Im kirchlichen Bereich dagegen, wo die Landesherrschaft auch als geistliche Behörde auftrat, nehmen die Räder die vornehme Seite ein, wie schon auf der ältesten Darstellung am Gewölbe der Außenkanzel der Michaelskapelle (vor 1444); ihr folgen der Schild am Chorgewölbe der Kirche (1481), unter der Orgelbühne (um 1500), am Gestühl (1510) und — nach der Zeichnung Helwichs von 1614 — auch die verschwundenen Wappen links und rechts vom Kirchenportal aus der Regierungszeit des Erzbischofs Adam von Bicken (1601-1604).
Kiedricher Wappen außen neben dem Hauptportal der St. Valentinuskirche (verschwunden), gemalt 1601 - 1604 auf rundem, eisernen Schild; abgezeichnet am 24. Sept. 1614 von Domvikar Georg Helwich.
Aus seiner Handschrift: Syntagma monumentorum et epitaphiorum .... Mainz.
Doch schon der Marktbrunnen von 1541 weist den Rädern im Zeichen der gegenüber der herkömmlichen Selbstverwaltung des Rheingaus erstarkten Landesherrschaft die vornehme Stelle zu. Dieser Anordnung folgen dann auch die Siegel IV (1695), V (17. Jh.) und VI (1735). Nach Überwindung der „räderlosen" Zeit unter Nassau und Preußen behielt die Gemeinde diese Stellung bei, wobei allerdings der Turm auf einem schwarzen Sockel bzw. einem grünen Felsen stand, wie es auch schon der Marktbrunnen und Helwich (1614) andeuteten. Doch machte Renkhoff bereits 1950 den Vorschlag: „Bei der Neuschaffung des Wappens wäre die Stellung der beiden Wappenzeichen nach den älteren Vorbildern zu verkehren und Sockel bzw. Fels fallen zu lassen; und heraldisch besser ist eine Spaltung des Schilds mit verwechselten Farben: vorn der rote Turm in Silber, hinten das silberne Doppelrad in Rot." Dem wurde bei der Neugenehmigung des Wappens vom 29. Okt. 1979 und der Flagge vom 22. März 1982 entsprochen.

Alte Wappen führen oft einen Wahlspruch, eine Devise. Das trifft auch für Kiedrich zu. Pfarrer und Dekan Joseph Schmidt (1924-1940) hatte noch in den 30er Jahren eine alte Zeichnung, wo unter dem Wappen diese Devise in einem Schriftband erschien. Die Zeichnung ist verschollen, aber die Devise selbst wurde 1926 schon veröffentlicht, und zwar bei Gelegenheit des 33. Deutschen Weinbaukongresses in Wiesbaden. Da heißt es am Ende der Kiedricher Ortsbeschreibung: „So ist Kiedrich nicht nur das Ziel der Kunstfreunde des In- und Auslandes, sondern auch seine Rebenerzeugnisse ziehen an und bestätigen den Wahlspruch Kiedrichs:

HALLELUJA ET VINUM KIDERACI


Lobet Gott und den Kiedricher Wein

Was könnte dem „Gotischen Weindorf besser zu Gesichte stehen als diese Mahnung zur Treue gegenüber einem einmaligen kulturellen und kultischen Erbe ?
Die Mainzer Räder im Kiedricher Wappen sind im obigen Bericht von Dr. Josef Staab nicht beschrieben, da es verschiedene Deutungen gibt und es wesentlich war, den Turm im Kiedricher Wappen zu erklären.

Im Internet findet man einen Artikel von Hans Silberschlag (*1929 Erfurt) unter www.hans-silberschlag.de entsprechende Hinweise, die im folgenden von uns übernommen wurden.

Erfurter Wappen
Gestalt des Erfurter Wappens
Wie aus Darstellungen ersichtlich, führt die Stadt Erfurt ein silbernes sechsspeichiges Rad im roten Wappenschild. Die heraldische Beschreibung (Blasionierung) lautet: Silbernes, sechsspeichiges Rad, wobei zwei Speichen senkrecht stehend, in Rot (im Druck erscheint Silber als weiße Farbe). Das sechsspeichige Rad erscheint; um 1285 auf Münzen, Denksteinen, in Druckwerken u.a. etwa von der Mitte des 17. Jahrhunderts an im Stadtsiegel.
Das Wappen ist dem des Erzbistums Mainz entlehnt, zu dem die Stadt von 755 bis 1802 gehörte (Übergang an Preußen).
Gestalt des Erfurter Siegels
Das große und das kleine Erfurter Stadtsiegel zeigen bis zum Übergang an Preußen den heiligen Martin, den Schutzpatron des Mainzer Stiftes. Er sitzt in einem Tor unter Türmen und Mauern. Die Inschrift lautet: "Erfurt ist die getreue Tochter des Mainzer Stifts".
Der Ausspruch Dalbergs dagegen: "Erfurt, die Schwester von Mainz seit über 1000 Jahren" geht an den Realitäten vorbei, beschönigt die totale Abhängigkeit und Unselbständigkeit der Stadt, zumindest seit 1664.
Das Mainzer Stadtwappen
Wie aus Darstellungen ersichtlich, führt Mainz zwei silberne, sechsspeichige Räder im roten Wappenschild. Die heraldische Beschreibung (Blasionierung) lautet: Zwei durch ein silbernes Kreuz verbundene, schräg gestellte silberne, sechsspeichige Räder In Rot (im Druck erscheint Silber in weißer Farbe).
Die bildliche Darstellung eines Rades als Symbol im Wappen, auch redendes Wappen genannt, stellt den Bezug zum alten Handwerk des Wagenmachers, Wagenbauers, Wageners oder Wagners dar. Das Mainzer Wappen mit dem Doppelrad entwickelte sich seit dem späten 14. Jahrhundert. Das Wappen der Kurresidenz Mainz = aus dem Rad des Kurstaates entwickelt: zwei schräg-gestellte, durch ein Kreuz verbundene Räder. Die Schrägstellung der beiden Räder wurde erst im 16. Jahrhundert als eine Variante des Wappens für die Mainzer Stadtherrschaft üblich.
Das Mainzer Rad
An die Entstehung des Mainzer Rades im Wappen des Erzbistums knüpft sich als volkstümliche Erklärung folgende Sage: Im Jahr 975 wurde Willigis, ein frommer und gelehrter Mann, zum Erzbischof von Mainz gewählt. Er war als Sohn eines armen Wagenbauers von geringer Herkunft und stammte aus Schöningen im Braunschweigischen. Er war deshalb bei den adligen Domherrn und Stiftsgenossen wenig geachtet. Diese scheuten sich sogar nicht, ihn zu verspotten, indem sie mit Kreide Räder an die Türen und Wände seiner Zimmer malten. Der fromme Erzbischof nahm sich aber ihren Spott nicht zu Herzen. Er ließ vielmehr weiße Räder in roten Wappenfeldern an die Wände und Türen malen und darunter die Worte schreiben:
"Willigis, Willigis, erinnere dich, wer und woher du gekommen bist." Auch soll seit dieser Zeit ein hölzernes Rad an seiner Bettstatt gehangen haben.
Das Mainzer Rad, war seit der 1. Hälfte des 13. Jh. feststehendes Wappen des Erzstiftes und späteren Kurstaates. Die Kurfürsten selbst fügten seit Mitte des 14. Jh. ihre Familien-Wappen dem Rad hinzu. Die Sage vom Rad des Willigis ist sicher durch die Absicht der Geistlichkeit entstanden, das sechsspeichige Rad um die abergläubische Bedeutung zu bringen, in die es durch die alte Sinnbildlehre geraten war.

Unseren frühesten Vorfahren war die Sonne ein feuriges Rad, das in seinem Lauf um die Erde rollte. Als man später über das Scheibenrad das Speichenrad erfand, handhabte man auch schon längst den Zirkel und fand, dass sich der Halbmesser sechsmal in den Kreisumfang schlagen ließ. Das war einfach und geheimnisvoll, zugleich und die Darstellung des sechsspeichigen Rades ergab sich daraus von selbst Das sechsspeichige Rad erlangte eine gewaltige symbolische Bedeutung. Es ging von der Sonne auf ihre Tochter, die irdische Flamme über, welche nicht bloß Segen spendete, sondern ihn auch vernichtete. So wurde das Speichenrad segnendes Lichtsinnbild und Abwehrzauber zugleich (Wagenräder mit Kerzen als aufgehängte Deckenleuchter). Andere Erklärungen beziehen sich auf das Zeichen des Rades in der griechischen und römischen Mythologie sowie das Rad als Feldzeichen einer römischen Legion.
Christusmonogramm
mit den Anfangsbuchstaben
C und R, griechisch Chi (X) und Rho (P),
im Weltenkreis > Rad sechsspeichig
Kreuz und Andreaskreuz und Kreis = Rad,
achtspeichig

Im 16. Jh. tauchte das mainzische Rad auf Abbildungen mit acht Speichen auf und auch als Wappenzeichen in Erfurt z. B. am Tor zum "Goldenen Sternberg" in der Allerheiligen Straße. Eine Deutung für das achtspeichige Rad findet sich in christlichen Symbolen, wie dem Christus-monogramm X und P (sechsspeichig), oder Kreuz und Andreaskreuz zusammen (achtspeichig) im Weltenkreis. Auch als symbolische Darstellung des Wagens der Kirche (eine heraldische Regel schreibt vor: "pars pro toto" = "ein Teil für ein Ganzes"), d.h. nicht ein ganzer Wagen, sondern nur ein Teil erscheint im Wappenbild, ist das Rad in heraldischer Bedeutung dafür aussagekräftig genug.
Die Verordnung bezüglich der Herstellung des Königlichen Titels und Wappens von Preußen vom 9. Januar 1817 verfügte wegen Erfurt, dass "im roten Feld ein silberner Zirkel (Kreis) und in diesem ein gewöhnliches und ein Andreaskreuz geführt werden soll."
Im Mittelalter verwendete man ohne sichtbaren Grund in Mainz und in Erfurt das acht- und das sechsspeichige Rad in unregelmäßigem Wechsel, später wurde nur noch das sechsspeichige Rad verwendet (vielleicht wegen der günstigeren Form bei Verkleinerungen auf Münzen, Siegeln u.ä./Si.).

 

Über den Ursprung der Farben Silber/Weiß und Rot ist folgende Meinung verbreitet: Die fränkischen Ritter hatten die Gewohnheit, ihre Schilde weiß und rot anmalen zu lassen. Da das Erzbistum Mainz zu Franken gehörte und die Stadt Mainz die alte Hauptstadt des Landes gewesen war, ließen auch die Erzbischöfe die gleichen Farben in ihren Wappen verwenden.

 

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