Mitgliedschaft
Auszug aus der Satzung des Förderkreises vom 29.04.2014:
§ 3 | Mitgliedschaft | |||
(1) | Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische
Person werden, die bereit ist, die Bestrebungen des Vereins zu
unterstützen. |
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(2) | Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen (vgl. aber Abs. 4). Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. | |||
(3) | Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den
Verein oder seine Ziele besonders verdient gemacht haben. Vorschläge
sind an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet und nach der
Bestätigung durch die Mitgliederversammlung die Ernennung vollzieht. |
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(4) | Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Gemeinde Kiedrich ist kraft Amtes Mitglied des Vereins. | |||
(5) | Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. | |||
a) | Der Austritt wird wirksam durch schriftliche Erklärung an den Vorstand mit Vierteljahresfrist zum Ende eines Kalendarjahres. | |||
b) | Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Der Beschluss ist dem Mitglied nebst Begründung zuzustellen. Diesem steht innerhalb von 14 Tagen die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Sie ist bei dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Vorstandes einzureichen und von diesem/dieser der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. | |||
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied | ||||
aa) | schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt hat oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat | |||
oder | ||||
bb) | mit mindestens zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist und trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat. | |||
(6) | Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Alle Beiträge sind zum Jahresbeginn fällig und müssen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres entrichtet werden. |
Mitgliedsbeitrag
Die ordentlichen Mitglieder zahlen zur Zeit einen Jahresbeitrag von € 22,00 (ab Januar 2002), Schüler, Studenten und Auszubildende bezahlen einen reduzierten Jahresbeitrag von € 6,00. Eine freiwillig festgelegte Spende ist immer willkommen.
Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn des Jahres fällig. Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag wird die Arbeit des Schatzmeisters erheblich erleichtert.
Während des Jahres aufgenommene Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag.
Der Förderkreis ist wegen Förderung von Geschichte und Kultur als gemeinnützig anerkannt. Jedes Mitglied erhält, wenn dies gewünscht wird, jährlich eine Zuwendungsbestätigung, die bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann.
Beitrittserklärung zum Ausdrucken und Zusenden